Pflichtangaben nach § 14 UStG
- Vollständiger Name und Anschrift deines Betriebs und des Kunden
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum und fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung
- Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Leistung
- Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag – oder Hinweis auf Steuerbefreiung
- Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts, etwa Skonto
Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto gelten Erleichterungen. Bei Leistungen an Privatkunden rund um ein Grundstück musst du außerdem auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht des Kunden hinweisen. Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung – im Zweifel klärt dein Steuerberater den Einzelfall.
Abschlags-, Teil- und Schlussrechnung
Bei längeren Baustellen musst du nicht bis zum Schluss auf Geld warten. Abschlagsrechnungen stellst du nach erbrachtem Leistungsstand – zum Beispiel 40 Prozent nach Rohinstallation. In der Schlussrechnung listest du die Gesamtleistung auf und ziehst alle bereits gezahlten Abschläge sichtbar ab. Wichtig: Umsatzsteuer wird in jeder Abschlagsrechnung ausgewiesen und in der Schlussrechnung korrekt verrechnet.
Zahlungsziel, Skonto und Mahnung
Ein klares Zahlungsziel („zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug“) wirkt besser als „nach Erhalt“. Skonto lohnt sich, wenn dir Liquidität wichtiger ist als die letzten zwei Prozent. Zahlt der Kunde nicht, folgt eine freundliche Zahlungserinnerung, danach eine Mahnung mit Frist. Ein Zahlungslink in der Nachricht senkt die Hürde deutlich.
Rechnung direkt aus dem Angebot erzeugen
Doppelt tippen ist der größte Zeitfresser. In handwerkerzettel wird das angenommene Angebot mit einem Klick zur Rechnung. Abweichungen von der Baustelle kannst du im Premium-Paket einsprechen, Abschlagsrechnungen erzeugt die App anteilig, und den Zahlungslink schickst du per WhatsApp. Die fertige Rechnung geht auf Wunsch direkt an Lexoffice oder sevDesk – der Zahlungsstatus kommt automatisch zurück.
