Was in eine Angebotsübersicht gehört
Ein Angebot besteht aus mehr als einer Summe. Damit du später nachvollziehen kannst, was du kalkuliert hast, brauchst du je Angebot die einzelnen Positionen mit Menge, Einheit und Einzelpreis, den Materialanteil, die Nettosumme, die Mehrwertsteuer und die Bruttosumme.
Genauso wichtig ist der Status: entworfen, versendet, angenommen, abgelehnt. Erst damit wird die Liste zu einem Arbeitsvorrat statt zu einem Archiv.
- Kundenname, Adresse und Gewerk – damit die Suche später funktioniert
- Positionen mit Maßen, Mengen und Einheiten (m², lfm, Stück, Stunden)
- Netto, Mehrwertsteuer und Brutto getrennt ausgewiesen
- Datum des Versands und Datum der letzten Rückmeldung
- Status und eine Notiz aus dem Telefonat
Nachfassen: der wichtigste Handgriff
Als Faustregel gilt: Wer nach fünf bis sieben Tagen freundlich nachfragt, gewinnt messbar mehr Aufträge als ein Betrieb, der auf eine Antwort wartet. Die Frage muss nicht nach Verkauf klingen – „Passt der Termin noch für Sie?“ reicht.
Praktisch hilft eine Wiedervorlage: eine Liste aller versendeten Angebote, die älter als eine Woche sind und noch keine Antwort haben.
Versand: PDF, E-Mail oder WhatsApp
Private Kunden antworten am schnellsten auf WhatsApp, gewerbliche Auftraggeber brauchen ein PDF mit Briefkopf für die Buchhaltung. Am besten kannst du beides aus demselben Angebot erzeugen, ohne die Zahlen zweimal einzutippen.
Wichtig ist ein fester Briefkopf mit Firmenname, Adresse, Steuernummer und Bankverbindung – das ist bei Angeboten Pflicht, sobald daraus eine Rechnung wird.
Häufige Fragen
- Wie lange sollte ein Handwerker-Angebot gültig sein?
- Üblich sind 14 bis 30 Tage. Bei stark schwankenden Materialpreisen ist eine kürzere Bindefrist sinnvoll, zum Beispiel 14 Tage, mit einem Hinweis auf Materialpreisänderungen.
- Wann sollte ich nach einem Angebot nachfassen?
- Nach fünf bis sieben Tagen. Danach ist die Entscheidung häufig gefallen. Ein kurzer Anruf oder eine WhatsApp-Nachricht genügt, ein zweites Nachfassen nach zwei Wochen ist noch angemessen.
- Muss ein Angebot Mehrwertsteuer ausweisen?
- Wer regelbesteuert ist, weist Netto, Steuersatz und Bruttosumme aus. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und ergänzen stattdessen den entsprechenden Hinweis.
- Wie unterscheidet sich ein Kostenvoranschlag vom Angebot?
- Ein Angebot ist ein verbindlicher Preis. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung, die üblicherweise um bis zu etwa 15 Prozent überschritten werden darf – die Abweichung musst du dem Kunden aber unverzüglich mitteilen.
In handwerkerzettel erledigst du das im Bereich Angebotsübersicht im Dashboard. Dieser Bereich ist nur nach Anmeldung erreichbar, weil dort Kundendaten liegen. In der Demo ohne Anmeldung ansehen
