Übliche Preismodelle
Im Markt gibt es im Wesentlichen drei Modelle: ein Preis pro Nutzer und Monat, ein Betriebspreis mit inklusiven Lizenzen, oder eine Grundgebühr plus Bausteine für Zeiterfassung, Buchhaltung oder Bauakte. Für Solobetriebe ist der Nutzerpreis meist günstiger, für Teams das Paket mit inklusiven Lizenzen.
- Monatlich kündbar oder Jahresvertrag – Jahreszahlung bringt oft zwei Monate Rabatt
- Einrichtung und Datenübernahme: einmalige Kosten prüfen
- Schulung: bei vielen Anbietern kostenpflichtig
- Zusatzlizenzen für Monteure
- Grenzen wie Angebote pro Monat oder Speicherplatz
Ab wann rechnet sich die Software?
Rechne mit deinem Stundenverrechnungssatz: Wer pro Woche zwei Stunden Büroarbeit einspart, spart bei 60 Euro Verrechnungssatz rund 480 Euro Arbeitszeit im Monat. Der zweite, oft größere Effekt sind gewonnene Aufträge, weil Angebote am selben Tag beim Kunden liegen.
Umgekehrt ist Software teuer, die niemand nutzt. Ein Paket, das dein Team ohne Schulung bedienen kann, ist mehr wert als eine Funktionsliste, die im Büro liegen bleibt.
Worauf du beim Vertrag achtest
Prüfe Kündigungsfrist, Preisanpassungsklauseln, den Export deiner Daten und ob die Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung enthalten sind – letzteres ist im Geschäftsverkehr inzwischen Pflichtthema. Ein Testmonat ohne Zahlungsdaten ist ein gutes Zeichen.
Häufige Fragen
- Was kostet Handwerkersoftware pro Monat?
- Übliche Pakete liegen zwischen etwa 20 und 200 Euro pro Monat. Einfache Angebots- und Rechnungsprogramme starten niedrig, Komplettlösungen mit Zeiterfassung, Teamverwaltung und Buchhaltung liegen deutlich höher.
- Ist eine Jahreszahlung günstiger?
- Meistens ja, oft entsprechen zwölf Monate dem Preis von zehn. Dafür bindest du dich für ein Jahr – bei einem neuen Anbieter ist der Monatsvertrag der sicherere Start.
- Gibt es versteckte Kosten?
- Achte auf Einrichtungspauschalen, Datenübernahme, Schulungen, Zusatzlizenzen für Mitarbeiter und Aufpreise für E-Rechnungsformate oder Schnittstellen zur Buchhaltung.
- Kann ich Handwerkersoftware steuerlich absetzen?
- Betrieblich genutzte Software ist Betriebsausgabe und in der Regel sofort abziehbar; die Vorsteuer kannst du bei Regelbesteuerung geltend machen. Details klärt dein Steuerberater.
In handwerkerzettel erledigst du das im Bereich Abo und Pakete im Dashboard. Dieser Bereich ist nur nach Anmeldung erreichbar, weil dort Kundendaten liegen. In der Demo ohne Anmeldung ansehen
